AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.
II. Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Diese gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten erfolgt die Lieferung zu dem am Liefertag gültigen Preis.
III. Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen. Für Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
IV. Preise und Zahlungen
- Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung ab Lager, jedoch ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich mangels besonderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheit verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
V. Lieferzeit
- Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin von uns schriftlich bestätigt worden.
- Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
- Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Verzugs zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
- Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen.
VI. Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung der Ware ab unserem Geschäftssitz auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
- Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
- Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
- Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Frist geltend zu machen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
- Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung rechtzeitig nachkommt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Waren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
- Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
- Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß vorstehender Ziffer an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen dies Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns
VIII. Mängelhaftung
- Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages – Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mangeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der gelieferten Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Für die ungeeignete öder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht, auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, wird keine Mängelhaftung übernommen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht, etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
IX. Haftung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verletzung des Lebens des Käufers.
X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Soweit der Käufer, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als an unserem Geschäftssitz Nürnberg zu erbringen.
In jedem F a l l ; insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.